FlowUnion
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software „FlowUnion“ (einschließlich Web-App, installierbarer App und Android-App) zwischen

Christoph Daniel Grohme, FlowUnion, Im Bröltal 108, 53773 Hennef (Sieg), E-Mail: support@flowunion.de („FlowUnion“)

und dem Kunden.

1.2 FlowUnion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher nicht; der Kunde bestätigt im Annahmeprozess seine Unternehmereigenschaft und die Kenntnis dieses Hinweises.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FlowUnion ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 FlowUnion stellt dem Kunden die Software als Dienst über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf flowunion.de und aus dem Angebot bzw. Vertrag.

2.2 Zum Leistungsumfang gehören die gebuchten Nutzerzugänge, laufende Updates und die Speicherung der Kundendaten im vereinbarten Fair-Use-Rahmen (Speicher und Datenübertragung).

2.3 FlowUnion darf die Software warten, aus Sicherheitsgründen anpassen und funktional weiterentwickeln. Wesentliche Funktionen werden nicht ohne sachlichen Grund eingeschränkt.

2.4 Individuelle Anpassungen, Datenübernahmen, Schulungen und weitere Leistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie gesondert vereinbart wurden.

3. Testzugang

3.1 FlowUnion kann einen kostenlosen Testzugang bereitstellen. Dieser endet nach Ablauf der angegebenen Testdauer automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und begründet kein Abonnement.

3.2 Während der Testphase können Funktionen eingeschränkt sein; Beispieldaten dürfen nicht für den produktiven Betrieb genutzt werden.

4. Vertragsschluss

4.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Vertrag im Bestellprozess elektronisch annimmt (Eingabe der Daten, Bestätigung der Erklärungen und Unterschrift) und FlowUnion die Annahme bestätigt bzw. den Zugang freischaltet.

4.2 Die Annahme wird mit Name, E-Mail-Adresse, Zeitpunkt, technischen Metadaten, den bestätigten Erklärungen und der angenommenen Vertragsfassung dokumentiert. Kunde und FlowUnion erhalten eine Kopie des Nachweises per E-Mail.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Der Vertrag beginnt mit der elektronischen Annahme oder zu einem im Angebot ausdrücklich genannten späteren Starttermin. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate.

5.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung. Diese Laufzeit- und Verlängerungsregelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für FlowUnion liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder die Software vertragswidrig nutzt.

5.4 Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende über die bereitgestellte Exportfunktion sichern. Nach Vertragsende werden die Daten nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

6. Preise und Zahlung

6.1 Es gelten die im Angebot bzw. im Konditionsblock des Vertrags ausgewiesenen Preise. Sie bestehen aus einem Grundpreis, einer nutzerzahlabhängigen Staffel, einer einmaligen Einrichtungsgebühr und gegebenenfalls vereinbarten Zusatzkontingenten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Der Kunde kann monatliche oder jährliche Zahlung wählen. Bei jährlicher Zahlung kann ein im Konditionsblock ausgewiesener Rabatt gewährt werden.

6.3 Die Zahlung erfolgt je nach Angebot per SEPA-Lastschrift oder online per Karte bzw. SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei der ersten Zahlung werden die Einrichtungsgebühr und die erste Abrechnungsperiode fällig. Das Zahlungsmittel wird für die folgenden Perioden gespeichert; FlowUnion stellt dafür eigene Rechnungen aus (kein Stripe-Abonnement).

6.4 Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die entstehenden Bankgebühren. Ein im Vertrag ausgewiesener Skonto bei Lastschriftzahlung entfällt bei Rücklastschrift.

6.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden elektronisch (E-Mail/Portal) zugestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

6.6 FlowUnion darf die Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten in Textform anpassen, höchstens einmal je Kalenderjahr. Der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; das Recht aus Ziffer 5.2 bleibt unberührt.

7. Nutzer und Fair Use

7.1 Die Anzahl der gebuchten Nutzer ergibt sich aus dem Vertrag. Eine Änderung der Nutzerzahl kann die Nutzerstaffel und damit den Preis ändern; mehr Nutzer können jederzeit, die Reduzierung zum nächsten Abrechnungszeitpunkt gebucht werden.

7.2 Im Preis sind Speicher und Datenübertragung in dem im Konditionsblock ausgewiesenen Umfang enthalten (Fair Use). Wird dieser Umfang überschritten, gelten die dort ausgewiesenen Preise je zusätzlichem Gigabyte. Dauerhafte Zusatzkontingente werden vor Freischaltung mit Umfang und Monatspreis dokumentiert.

7.3 Ein Zugang ist je Nutzer vorgesehen und darf nicht mit mehreren Personen geteilt werden. Normale Benutzerkonten sind auf ein gleichzeitig aktives Gerät beschränkt.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, hält Benutzer- und Stammdaten aktuell und nutzt die Software nur im vereinbarten Umfang. Verstöße oder Verdacht auf Missbrauch meldet er unverzüglich.

8.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Inhalte und für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, die für sein Geschäft gelten (z. B. Aufbewahrungspflichten, Rechnungsvorschriften). Er sichert wichtige Daten zusätzlich über die bereitgestellte Exportfunktion.

8.3 Der Kunde darf die Software nicht weitergeben, unterlizenzieren oder technische Beschränkungen (Nutzer-, Funktions- oder Mengenbegrenzungen) umgehen.

9. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, FlowUnion im vereinbarten Umfang durch die freigeschalteten Nutzer zu verwenden. Alle Rechte an der Software verbleiben bei FlowUnion bzw. den Lizenzgebern. Die Daten des Kunden bleiben sein Eigentum.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

FlowUnion stellt die Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit oder ein bestimmtes Service-Level ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform als SLA vereinbart wurde. FlowUnion darf Wartungs-, Sicherheits-, Update- und Migrationsmaßnahmen durchführen und die Software technisch weiterentwickeln. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund notwendiger Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsanpassungen, höherer Gewalt oder Störungen außerhalb des unmittelbaren Verantwortungs- und Einflussbereichs von FlowUnion können nicht vollständig ausgeschlossen werden und begründen für sich allein keinen Schadensersatzanspruch.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit FlowUnion personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil des Vertrags ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von FlowUnion.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1 FlowUnion haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt, soweit FlowUnion eine Garantie ausdrücklich übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet FlowUnion nur auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von FlowUnion.

12.2 Fremdinfrastruktur, Cloud-, Netz- und Drittanbieterdienste: FlowUnion haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen, Datenübertragungsfehler oder Ausfälle, die durch öffentliche Telekommunikationsnetze, Internetzugänge des Kunden, Stromversorgung, Endgeräte, Browser, Betriebssysteme, DNS-/Routingdienste, Zahlungs-, E-Mail-, Banking-, Karten-, Cloud-, Hosting-, Authentifizierungs-, Schnittstellen- oder sonstige Drittanbieterdienste verursacht werden und außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von FlowUnion liegen. Eine Haftung bleibt bestehen, soweit FlowUnion eine Störung selbst schuldhaft verursacht oder einen von FlowUnion eingesetzten Dritten schuldhaft ausgewählt, angewiesen oder überwacht hat und hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.

12.3 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse: Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Hochwasser, Krieg, Terror, innere Unruhen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Epidemien oder Pandemien, flächendeckende Strom-, Netz- oder Telekommunikationsstörungen sowie schwerwiegende Cyberangriffe auf allgemein eingesetzte Infrastruktur, sofern die betroffene Partei das Ereignis und seine Folgen nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte vermeiden können. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

12.4 Datenverlust, Datensicherung und Mitwirkung des Kunden: Soweit dem Kunden Export-, Download-, Archivierungs- oder Sicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder vertraglich vorgesehen sind, ist der Kunde verpflichtet, geschäftskritische Daten in angemessenen, dem Schutzbedarf entsprechenden Abständen zusätzlich zu sichern. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung von FlowUnion auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre, soweit eine solche Begrenzung im konkreten Fall gesetzlich zulässig ist. Eine weitergehende Haftung bleibt bestehen, soweit der Datenverlust auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

12.5 Mittelbare Schäden und wirtschaftliche Folgeschäden: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FlowUnion nicht für mittelbare oder atypische Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktions- oder Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden, soweit solche Schäden nicht als vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht anzusehen sind. Eine verschuldensunabhängige Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Einsparung oder die ununterbrochene Nutzbarkeit der Software wird nicht übernommen.

12.6 Verantwortung des Kunden und Schadensminderung: Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung seiner mit FlowUnion erzeugten oder verarbeiteten Inhalte, Buchungen, Rechnungen, Angebote, Auswertungen, Termine, Dokumente und sonstigen Geschäftsvorgänge verantwortlich. Automatisierungen, Vorschläge, Zuordnungen und Berechnungen der Software entbinden den Kunden nicht von zumutbaren Kontroll- und Mitwirkungspflichten. Der Kunde hat erkennbare Störungen unverzüglich mitzuteilen und im Rahmen des Zumutbaren an der Fehleranalyse und Schadensminderung mitzuwirken. Eine Haftung von FlowUnion entfällt oder vermindert sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit ein Schaden auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung, Fehlbedienung, ungeeigneten Konfiguration oder unterlassenen zumutbaren Schadensminderung beruht.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erfahren, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt auch nach Vertragsende.

14. Änderungen der AGB

FlowUnion kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies sachlich geboten ist (z. B. Rechtsänderung, neue Funktionen). Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch gilt die bisherige Fassung bis zum nächsten Kündigungstermin.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FlowUnion.

15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

15.4 Hinweis zur Online-Streitbeilegung: Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. FlowUnion ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da der Vertrag nur mit Unternehmern geschlossen wird.

Stand: 14.10.2026

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